Pflegegutachten
Alle Personen die Pflegegeld von der Pflegeversicherung beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen ein Pflegegutachten erstellen lassen. Für die Personen, die Pflegegeld in der Pflegestufe 1 und 2 erhalten bedeutet dies, dass alle sechs Monate eine Pflegefachkraft den Pflegezustand begutachten muss. Bei Pflegebedürftigen der Stufe 3 erfolgt die Begutachtung sogar alle 3 Monate. Wird kein Nachweis über diese Begutachtung erbracht streicht die Pflegeversicherung das Pflegegeld.
Unter einem Pflegegutachten muss man sich allerdings nichts Unangenehmes vorstellen, sondern die Pflegekräfte haben in erster Linie eine Beratungsabsicht. Das bedeutet, die Pflegekräfte zeigen Möglichkeiten zur Erleichterung der vielfach aufwändigen Versorgung auf, sei es durch neue Hilfsmittel oder auch Arbeitstechniken oder sogar durch Strukturierung und Einteilung des Tagesablaufes.